Verwaltungsrecht: Teilweise Hemmung von Rechtsmittelfristen während der Gerichtsferien

KODEX Verfassung Verwaltung Gerichte und Strafrecht II bereits angepasst und bestellbar

Das allgemeine Verwaltungsverfahren sieht seit dem 1. Juli 2014 grundsätzlich eine Hemmung des Laufs von Rechtsmittelfristen während der Gerichtsferien vor. Im Verwaltungsstrafverfahren ist seit dem 1. Juli 2014 eine neue Bestimmung in Kraft, die eine Hemmung des Fristenlaufs von Rechtsmitteln zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar vorsieht.

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